Bericht aus der Kabinettssitzung
Das Kabinett hat für Sie wichtige Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen, so wird die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in folgenden Punkten geändert:
Wir hier im Allgäu freuen uns, dass die Corona-Inzidenzwert endlich gesunken sind und die Hotels, Pensionen, Campingbetriebe sowie sonstige Übernachtungsbetriebe endlich nach monatelangem Lockdown am 21.05.2021 pünktlich zu Beginn der Pfingstferien in Bayern ihre Tore wieder öffnen und die allseitz geschätzten Urlauber empfangen dürfen.
Ein großer Pferdefuß an der ganzen Sache ist, allerdings das Problem, dass sich die Urlauber stand 24.05.2021 alle spätestens 48 Stunden einem Corona-Schnelltest unterziehen müssen. Wir wollen uns dieses Problems zusammen mit den Allgäuer Übernachtungsbetriebe annehmen und haben uns entschieden, dass wir versuchen, dass wir in Zusammenarbeit mit den Übernachtungsbetrieben unter anderem den Gästen einen größtmöglichen Service bieten und vor den Hotels, Campingplätze, Pensionen und sonstigen Übernachtungsbetrieben ALLEN Bürgern frei zugängliche kostenfreie (Stand 24.05.2021) Corona-Schnelltest anzubieten.
Wichtig ist für uns zu erwähnen,
.
dass wir nicht nur sehr viel Wert auf die gängigen Hygienevorschriften,
den sogenannten "AHA-Regeln",
unbedingte vorherige Anmeldung, sei's per email: testzentrum-allgaeu@web.de
per WhattsApp:
(+49 160 91906625) oder vorOrt
sondern auch auf die Benimmregeln:
Höflichkeit, Gelassenheit, Anstand, Respekt und Abstand,
legen